Vertraglich geschuldetes Bausoll
zu Einbau Schienenstegdämpfer im Moseltal. In der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt die DB Netz AG innovative Lärmschutzsysteme in der Ortsdurchfahrt Nr. 98 (Löf) einzubauen und zu testen. Der dabei zu erzielende Reduktionswert der Schallemission muss >= 2dB(A) betragen. Ergibt die Messung weniger als die geforderten >= 2dB(A), wurde der geschuldete Werkerfolg nicht erreicht und das Produkt ist in einem vom Auftraggeber bestimmten Zeitraum wieder auszubauen.
Um den Werkerfolg für Schienendämpfer (SSD) größer 2 dB(A) zu garantieren, sind die folgenden Randbedingungen und Nachweisführungen vom Auftragnehmer zu erfüllen. Das Gleis muss vor Einbau der SSD eine vertikale TDR (Gleisabklingrate) aufweisen, die im Mittel für die Terzfrequenzen 500 Hz bis 2 kHz kleiner 2 dB/m beträgt.
Messstelle
Im Juli 2011 wurde nach Rücksprache mit der DB Netz AG an der Bahnstrecke zwischen Trier und Koblenz bei km 23,25 die Schienenstegabschirmung Calmmoon Rail auf eine Länge von 100 m eingebaut und die Pegelreduktion ermittelt. Der Oberbau bestand aus einem Schottergleis mit Betonschwellen und dem Schienenprofil UIC 60.
Als erstes erfolgte 7 Tage die Nullmessung ohne Calmmoon Rail an den Schienen. Anschließend wurde Calmmoon Rail eingebaut und die Pegelreduktion gegenüber der Nullmessung am selben Messpunkt gemessen.
Pegelreduktion LpA,pb
Vorweg wurde die vertikale Gleisabklingrate laut TSI-CR-Noise mit einem Wert von 8,1 dB/m gemessen, welche wesentlich über dem vorgegebenen Soll lag. Ebenso wurde die Schienenrauheit gemessen, die immer unter ISO- und TSI-Vorgaben lag. Anschließend wurde nach Rücksprache und festgelegtem Vorgehen mit der DB Netz AG die Pegelreduktion (Mittelwert) LpA,pb gemessen. Diese betrug bei einer Gleisabklingrate von 8,1 dB/m (TSI) für Güterzüge 1,9 dB und für Personenzüge 2,0 dB.